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Allgemeine Geschäftsbedingungen

TAKTWERK Inhaber Luca Wolff

1. Die Teilnahme an unseren Kursen kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Anmeldung vorliegt. An einer kostenlosen Probestunde kann nach Vereinbarung teilgenommen werden.
2. Bei schriftlicher Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von €10,- pro Person zu
zahlen. Danach ist der gesamte Beitrag fällig.
3. Sollte der Kurs aus nachweislichen Gründen vom Kunden unterbrochen werden, wird der Restbeitrag für einen
späteren Zeitraum gutgeschrieben. Es erfolgt keine Barauszahlung.
4. Die Höhe des Beitrags ist dem jeweils gültigen Prospekt bzw. den Anmeldungen zu entnehmen.


5. Kündigung

Der Vertrag beginnt am umseitig genannten Einstiegsdatum und hat eine umseitig angekreuzte Grundvertragslaufzeit
von eins, drei oder sechs Monaten. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat
vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer
Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
6. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Beitrags. Dieser richtet sich nach der Vertragslaufzeit und
ist dem jeweils gültigen Prospekt bzw. der Anmeldung zu entnehmen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
wird der Beitrag monatlich abgebucht. Ohne SEPA-Lastschridtmandat ist der Beitrag immer drei Monate im Vorraus
zu entrichten.
7. Änderungen der Kurstermine sowie Absagen von Kursen behalten wir uns vor.
8. Der Unterricht findet an mindestens 40 Unterrichtswochen pro Jahr garantiert statt. Innerhalb der Weihnachtsferien
in Niedersachsen und an den gesetzlichen Feier- und Brückentagen findet - in der Regel - kein Unterricht statt.
Während der Oster-, Sommer- und Herbstferien findet in der Regel ein Sonderprogramm statt.
9. Sollte der Unterricht auf Grund einer hausinternen Veranstaltung ausfallen und die garantierte Anzahl der Wochen
pro Jahr nicht mehr gewährleistet sein, bieten wir einen Ersatztermin an.
10. Eine Preisehöhung ist mit Vorankündigung auch innerhlab einer Vertragslaufzeit möglich.
11. Solotanzkurse finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt.
12. Mündliche Vereinbarungen sind nicht wirksam.


SEPA-Lastschriftmandat
1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist der Erstlastschrift auf 5 Tage und
akzeptieren die Anmeldung als Vorabankündigung (Pre-notification) für die Erst- und Folgelastschriften in der Höhe
der monatlichen Beiträge.
2. Das Fälligkeitsdatum der Abbuchung ist der 1. des Beitragsmonats. Falls der 1. auf ein Wochenende oder Feiertag
fällt, wird am darauffolgenden Bankarbeitstag abgebucht.
3. Falls das SEPA-Lastschriftmandat verspätet erteilt wird, so wird vereinbart, dass alle bis dahin fälligen Beiträge am 1.
des Folgemonats der Erteilung abgebucht werden.
4. Bei Rückgabe der SEPA-Lastschrift, wird vereinbart, dass alle offenen Beiträge zuzüglich Bank- und €3,-
Bearbeitungsgebühr am 1. des Folgemonats abgebucht werden.


Allgemeines:
1. Das Tanzen in unseren Räumen geschiet auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der
Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
2. Für Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

 

(gültig ab 01.07.2024)

Öffnungszeiten

Besucht uns zu unseren Kursen im Tanzhaus Hildesheim...oder meldet euch zu unseren Bürozeiten!

TAKTWERK Logo transparent

Im Saal:
Di.  18.15 - 21.30 Uhr

Do. 16.00 - 22.00 Uhr
So. 13.00 - 21.00 Uhr

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Im Büro:
Mo. & Do.  10.00 - 13.00 Uhr

Di.   10.00 - 15.00 Uhr
Mi. & Fr.  12.00 - 20.00 Uhr

01758859510

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